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Teilleistungsschwächen, besonderer Förderbedarf

Rechenschwäche, Dyskalkulie, Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)

Rechenschwäche (Dyskalkulie) und Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) zählen zu den sogenannten schulischen Teilleistungsschwächen (Teilleistungsstörungen).  Nicht das Lernen an sich ist beeinträchtigt, sondern das arithmetische Denken bzw. der Erwerb der Schriftsprache. Das allerdings ausgeprägt und nachhaltig..

Schülerinnen und Schüler, die unter solchen Beeiträchtigungen des Lernens leiden, bedürfen besonderer pädagogischer Unterstützung.

Näheres regelt die Verwaltungsvorschrift  "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" in der Fassung vom 22.08.2008:

Rechenschwäche, Dyskalkulie, Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) im Landesrecht

Ansprechpartner

Dyskalkulie /Rechenschwäche

Heike Schwarzenberger
Lehrerin
Gemeinschaftsschule Eigeltingen
07774/939690
Schwarzenberger-Heike@schule-eigeltingen.de

Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)

Leider gibt es im Moment keine Kontaktperson für LRS. Wenden Sie sich bitte bei Fragen an die zuständige Schulrätin.

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