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Schulfremdenprüfung Sekundarstufe I

Abschlussprüfung Hauptschule und Werkrealschule für Schulfremde

Wichtiger Hinweis

Bis zum 1. März muss der Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingegangen sein!

Ein Schulabschluss bildet die unverzichtbare Grundlage für den Start in eine erfolgreiche Berufsausbildung. Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf Erlangung des Haupt- bzw. Werkrealschulschulabschlusses.

Voraussetzung für den Werkrealschulabschluss ist die bereits bestandene Hauptschulabschlussprüfung.

Die Werkrealschulfremdenprüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer:

  • Deutsch
  • Mathe
  • Englisch
  • Wahlpflichtfach
    (Für die Schulfremdenprüfung im Fach Deutsch gilt die an der prüfenden Schule ausgewählte Ganzschrift)

Die mündliche Prüfung umfasst 5 Teilprüfungen:

  • Kommunikationsprüfung in Englisch (nach der schriftlichen Prüfung)
  • ein Fach aus dem naturwissenschaftlichen Bereich (Biologie, Chemie oder Physik)
  • ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde)
  • ein weiteres Fach aus schriftlichen Prüfung nach Wahl des Prüflings
  • und auf Wunsch des Prüflings weitere schriftliche Prüfungsfächer

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