Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen werden an allgemein bildenden Schulen in Vorbereitungsklassen (VKL) auf die Integration in den Regelunterricht vorbereitet.
Die „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen an allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ vom 1. August 2017 bildet die rechtliche Grundlage für VKL.
VKL koordinierende Schulleitungen
Im Bereich des Staatlichen Schulamtes Konstanz gibt es Schulleitungen, die in ihrem Einzugsbereich die Vorbereitungsklassen koordinieren. Als Eltern können Sie sich bei Fragen direkt an diese koordinierenden Schulleitungen wenden.
Zuständigkeiten:
Für die Primarstufe:
Sonnenhalde Grundschule
Frau Schilkowski (Schulleitung)
poststelle@04146821.schule.bwl.de
Für die Sekundarstufe I:
Theodor-Heuss-Realschule
Herr Raddatz (Schulleitung)
poststelle@04119544.schule.bwl.de
Zuständigkeit:
Für die Primarstufe und Sekundarstufe I:
Grundschule Bohlingen
Frau Savarese (Schulleitung)
poststelle@04149949.schule.bwl.de
Ansprechpartner für den Bereich Stadt Singen im Staatlichen Schulamt Konstanz:
Zuständigkeit:
Für die Primarstufe und Sekundarstufe I:
Tegginger Schule, Grund- und Werkrealschule
Herr Schaible (Schulleitung)
poststelle@04149871.schule.bwl.de
Zuständigkeit:
Für die Primarstufe und Sekundarstufe I:
Anne-Frank-Schulverbund
Herr Jedlicka (Schulleitung)
poststelle@04147059.schule.bwl.de
Zuständigkeit:
Für die Primarstufe und Sekundarstufe I:
Nellenburg Schulverbund
Frau Sorga (stellvertretende Schulleitung)
poststelle@04150071.schule.bwl.de
Zuständigkeit:
Für die Primarstufe und Sekundarstufe I:
Karlschule, Grundschule
Herr Haendle (Schulleitung)
poststelle@04152432.schule.bwl.de
Zuständigkeit:
Für die Primarstufe und Sekundarstufe I:
Rosenschule, Grundschule
Frau Gass (Schulleitung)
poststelle@04152420.schule.bwl.de
Ansprechpartner in der Schulaufsicht für VKL
In allen weiteren Fragen können Sie sich auch gerne direkt an die zuständige Schulrätin oder den zuständigen
Schulrat im Staatlichen Schulamt Konstanz wenden.
Stephan Wohlgemuth
Patrizia Caronna
Annika Leitz
Bettina Armbruster
Unterstützende Ansprechpersonen für VKL im Staatlichen Schulamt Konstanz
Frau Flueras und Frau Ben Amor-Billich unterstützen die Schulaufsicht bei schulorganisatorischen und unterrichtlichen
Fragestellungen.
Birgit Ben Amor-Billich
birgit.benamor-billich@ssa-kn.kv.bwl.de
Sprechzeiten:
mittwochs 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Beratungstermine online:
nach Vereinbarung
Online-Sprechstunde:
ab 28.04.2022 donnerstags 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
- bitte vorab per Mail die Teilnahme anmelden
- Name und Schule angeben
- gerne auch bereits dringende Fragen vorab per Mail schicken
Rosa Fluera
rosa.flueras@ssa-kn.kv.bwl.de
Sprechzeiten:
mittwochs 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr
(oder nach Vereinbarung)
Beratungstermine online:
nach Vereinbarung
Online-Sprechstunde:
ab 28.04.2022 donnerstags 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
- bitte vorab per Mail die Teilnahme anmelden
- Name und Schule angeben
- gerne auch bereits dringende Fragen vorab per Mail schicken
Informationen für Schulleitungen
Kurzfristigen Möglichkeiten der Sprachförderung an Ihrer Schule:
- Möglichkeit 1:
Kurse zur Sprachförderung für Schüler:innen die schon eine VKL besucht haben oder erste Deutschkenntnisse vorweisen - additive Sprachförderung nach der VKL.
Ressourceneinsatz: 4 LWS ab 4 Schüler:innen / 16 Schüler:innen - Möglichkeit 2:
Einrichtung zusätzlichen Sprachförderunterrichts.
Laut der VwV können an allen allgemeinbildenden Schulen „für mindestens vier Kinder und Jugendliche mit nichtdeutscher Herkunftssprache und geringen Deutschkenntnissen (4 – 16 Schüler:innen) ein zeitlich befristeter zusätzlicher Sprachförderunterricht (Vorbereitungskurs) mit bis zu acht Wochenstunden eingerichtet werden […]“.
Sollten Sie bei Ihnen an der Schule Sprachfördergruppen einrichten können, bitten wir Sie, dass Sie sich direkt bei den für Ihren Bereich zuständigen Schulrat/der für Ihren Bereich zuständigen Schulrätin melden.
Wir bitten Sie, die Schüler:innen altersgemäß in die Klassenstufen aufzunehmen
- im GS-Bereich bis zum 10. Lebensjahr
- im Sekundarbereich vom 11. – 15. Lebensjahr
Die Schulanfänger werden in die reguläre Klasse 1 eingeschult und nicht in eine VKL Klasse aufgenommen bzw. eine VKL Klasse 1 für eingeschulte Kinder wird nicht eingerichtet.