Seit dem Jahr 2005 ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) das "Betriebliche
Eingliederungsmanagement" (BEM) verankert.
Es hat zum Ziel
• Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig zu beenden,
• erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
• den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. Dienstunfähigkeit zu
vermeiden und begrenzte Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit)
abzuwenden.
Diese Ziele sollen dadurch erreicht werden, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen von Lehrkräften frühzeitig wahrgenommen
und präventive oder rehabilitierende Maßnahmen eingeleitet werden.
Das BEM ist also ein Prozess, der eine
• umfassende Information der langfristig erkrankten Lehrkraft sowie eine
• systematische Klärung der Handlungsmöglichkeiten aller Beteiligter in Gesprächen mit
der Lehrkraft
gewährleisten soll.
Zu diesem Angebot ist der Arbeitgeber nach § 84 SGB IX verpflichtet, sofern die Lehrkraft innerhalb
eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt
ist.
Am Beginn des BEM steht der Versand eines Infopaketes (mit umfangreichem
Informationsmaterial, u.a. zu BEM) an die erkrankte Lehrkraft. Die Personalvertretung und bei schwerbehinderten Menschen außerdem die
Schwerbehindertenvertretung werden möglichst frühzeitig informiert!
Die Lehrkraft, die ein BEM angeboten bekommt, kann Kontakt zum Schulamt/zur
Schulleitung und/oder zum Örtlichen Personalrat/zur Örtlichen Vertrauensperson der Schwerbehinderten aufnehmen und sich beraten
lassen. Sie ist aber nicht verpflichtet, das BEM-Angebot anzunehmen und am Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilzunehmen.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist als eine Ergänzung zu bestehenden Regelungen in Beamtengesetzen und im Arbeits- und Tarifvertragsrecht zu sehen. Es gilt für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Zum Ablauf des BEM-Verfahrens hat das Kultusministerium zusammen mit den Hauptvertrauenspersonen für die schwerbehinderten Lehrkräfte sowie in
Abstimmung mit den Hauptpersonalräten Unterlagen herausgegeben, die im Intranet unter
Dokumente-Formulare-Merkblätter/ Betriebliches Eingliederungsmanagement oder auf der Internetseite der
Schwerbehindertenvertretung http://www.schwerbehindertenvertretung-schule-bw.de unter Themen und Materialien/ Betriebliches Eingliederungsmanagement abrufbar sind. Sie finden dort zum Beispiel ein Ablaufschema mit den einzelnen
Schritten, die im Rahmen des BEM einzuhalten sind, die erforderlichen Formulare wie auch das erwähnte
Informationspaket, das an die schwerbehinderte Lehrkraft übersandt wird.
Zuständig für die ersten Schritte im BEM ist
• im Bereich der Grund-, Haupt-, Werkreal-, Real und Gemeinschafts-
und Sonderschulen das Staatliche Schulamt.
• bei den Gymnasien und Beruflichen Schulen sowie den Heimsonderschulen die Schulleitung.
Das "Betriebliche Eingliederungsmanagement" beschreibt das verbindlich vorgeschriebene Vorgehen für
den Fall, dass Lehrkräfte langfristig erkrankt sind. Bitte helfen Sie mit, dass es nun auch in der Praxis mit Leben gefüllt wird.
Es bietet allen Beteiligten die Chance auf ein klar strukturiertes und standardisiertes Vorgehen.
Datum | Bezeichnung | Typ |
---|---|---|
13.05.2020 | BEM Stand 20 05 13 | ![]() |
26.06.2018 | Inklusionsvereinbarung 05.06.2018 | ![]() |
26.06.2018 | Muster Protokoll Personalgespräch | ![]() |